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Ehrenamtlich kostenlos im Einsatz - Trainingsgebiete in Naumburg, Freyburg, Krumpa, Bad Bibra, Merseburg - Burgenlandkreis - Saalekreis    

 

 

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     Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft? Download Mitgliedsantrag

Mitglied werden ist einfach...
Es gibt die Möglichkeit, uns als
aktives (ordentliches), als kooperatives oder als Fördermitglied zu unterstützen.

Aktive Mitglieder

Wir suchen Menschen mit Organisationstalent, ohne Hund, denen es am Herzen liegt, anderen Menschen zu helfen, Hundeführer aus dem VPG-Bereich, die Interesse an einer etwas anderen Ausbildung haben oder uns als Ausbilder unterstützen möchten. Besitzer von Hunden mittlerer und großer Rassen, egal welchen Alters und Interessenten, die sich in naher Zukunft einen Hund anschaffen möchten, sind ebenfalls willkommen.
Die Hunde sollten vor allem aus Gebrauchshunderassen stammen und einen gewissen Grundtrieb besitzen. Für uns gibt es keine sogenannten „Kampfhunde“.

Kooperative Mitglieder
Für eine kooperative Mitgliedschaft möchten wir vor allem Organisationen gewinnen, mit denen eine Zusammenarbeit im Einsatz und in der Ausbildung möglich ist. Hierzu zählen:
Technische Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Hundesportvereine und viele mehr.
Ausserdem haben Landkreise und Gemeinden die Möglichkeit, uns kooperativ zu unterstützen.

Fördermitglieder
Eine sehr wichtige Form der Unterstützung bietet die Fördermitgliedschaft. Fördermitglieder werden in den Verein integriert, können Ihren Mitgliedsbeitrag frei wählen und helfen uns, die Finanzierung unserer Vorhaben zu realisieren.
Fördermitglieder können Privatpersonen, aber auch Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen werden.

Download MitgliedsantragWenn Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren,
treten Sie mit uns in KONTAKT
[LINK]
oder downloaden Sie den MITGLIEDSANTRAG
[LINK] und senden ihn per Post an eine der unten auf dem Formular angegebenen Adressen.

Relevante Auszüge aus der Satzung des Rettungshunde Burgenlandkreis e.V.:

2. Begründung der Mitgliedschaft

2.1 Die ordentliche Mitgliedschaft entsteht durch den Eintritt in den Verein. Minderjährige bedürfen hierzu der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Minderjährige unter 18 Jahren sind nicht stimmberechtigt.

Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen.

2.2 Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

2.3 Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.

2.4 Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

2.5 Durch schriftliche Erklärung der Fördermitgliedschaft und Zahlung des Förderbeitrages wird eine Fördermitgliedschaft begründet.

2.5.1 Eine Fördermitgliedschaft ist für die Dauer von mindestens einem Kalenderjahr gültig. Sie verlängert sich bei Nichtkündigung bis 30.11. um ein weiteres Jahr.

2.6 Eine kooperative Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung begründet

 

Beitragsordnung des Rettungshunde Burgenlandkreis e.V.

Gemäß § 13 der Satzung des Rettungshunde Burgenlandkreis e.V. ist Bestandteil dieser Satzung nachfolgende Beitragsordnung:

§1 Mitgliedschaften und Höhe der Beiträge

1. Die Höhe der Beiträge wird wie folgt festgelegt:

Beiträge ordentlicher Mitglieder:

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Monatsbeitrag von € 2,50
  • ab Vollendung des 18. Lebensjahres ein Monatsbeitrag von € 5,-
  • bei Arbeitslosen, Auszubildenden, Schülern und Studenten ein Monatsbeitrag von €2,50
  • in vom Vorstand mit absoluter Mehrheit genehmigten Härtefällen einen für den jeweiligen Härtefall schriftlich festgelegten Sonderbetrag. Dieser muss halbjährlich bestätigt werden.
  • Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.
  • Beiträge für Fördermitglieder betragen mindestens €2,50 pro Monat. Eine Beitragsobergrenze besteht nicht.

§2 Zahlungsweise

  • Beiträge ordentlicher Mitglieder sind jährlich zu Beginn des Kalenderjahres, mit Stichtag des 31. Januar auf das Vereinskonto zu überweisen. Eine Barzahlung zu Händen des Mittelwartes ist möglich, dies ist vom Mittelwart schriftlich zu quittieren.
  • Bei Neuaufnahme in den Verein gilt als Beitrittsdatum das Datum des Aufnahmeantrages. Der Jahresbeitrag errechnet sich aus den Monatsbeiträgen bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Es sind jeweils volle Monatsbeiträge zu zahlen. Für die Dauer der Probezeit gilt §3.
  • Beiträge von Fördermitgliedern können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus geleistet werden.

§3 Probezeit

  • Für ordentliche Mitglieder gilt eine Probezeit von 4 Wochen.
  • Die Probezeit ist beitragspflichtig.
  • Für die Höhe des Beitrages zur Probezeit gilt ein Betrag von 15€ und ein Betrag von 10€ ermäßigt.

© 2006-2010 RETTUNGSHUNDE SAS

Charity und Spenden 

 

Wir haben für Sie einfache Möglichkeiten für eine Unterstützung unseres Rettungshundezuges geschaffen:

 

Helfen Sie mit!

 

Spendenprojekt
Tierarztkasse

 

Auch unsere Hunde werden krank!
Projektgezielt können Sie uns unterstützen!

 

Helfen Sie hier!

 

Probleme

 

Zweimal die Woche Fussballtraining und ein Spiel?
Hier wird investiert!

Wir sind 24 h täglich einsatzbereit, um Menschenleben zu retten und bekommen keine Unterstützung durch den Staat!

 

Lesen Sie mehr!

 

 Einsatzbereiche:  

 

 
Flächensuche:
- Suche nach vermissten Personen (Kindern, Demenz- kranken, Suizid- gefährdeten uvm)
 
Trümmersuche:
- Suche nach ver- schütteten Personen
(Erdbeben Gas-
explosionen, Erd- schlägen uvm)

 

Alarmierung

 

Zusammenarbeit

 

 Sie gehören einer Hilfs-
organisation, Feuerwehr, Rettungshundestaffel an und möchten mit uns zusammenarbeiten?

 

Nehmen Sie Kon-
takt mit uns auf!

 

Trainingsgebiete

 

Wir trainieren in & um:

 

  • Naumburg
  • Weißenfels
  • Merseburg
  • Krumpa - Mücheln
  • Bad Bibra - Finne
  • Weimar
  • Freyburg
  •  

    Depressionen und Suizidgedanken

     

    Verschließen Sie nicht die Augen vor den Problemen Ihrer Mitmenschen!
    Oder lassen Sie sich helfen, wenn Sie glauben, psychische Probleme zu haben

     

    Lesen Sie mehr!